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Das shqa-Zertifikat für Pharmaberater/innen: Bescheinigung von Wissen und Können
Das Zertifikat Pharmaberater/in der swiss health quality association (shqa) bescheinigt, dass ein/e Pharmaberater/in über umfassendes und fundiertes Wissen zum kompetenten Wissenstransfer an die Ärzteschaft verfügt:

 

  • Kenntnisse der Grundlagen und Rahmenbedingungen des Arzneimittelmarktes in rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und ehtischer Hinsicht.
  • Kenntnisse in den Bereichen Pharmakodynamik, Pharmakokinetik, Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und klinische Studien.
  • Kenntnisse der Fachausdrücke aus dem medizinischen Umfeld.
  • Fähigkeit, Informationsbedürfnisse der Medizinalpersonen zu erkennen und ausgewogen und korrekt über Arzneimittel und damit zusammenhängende Fragen zu informieren.

 

Die Kenntnisse der Kandidaten/innen werden mit Multiple-Choice-Fragen geprüft. Zertifiziert werden Pharmaberater/innen, die die Prüfung bestanden haben. Mit der Durchführung der Prüfungen beauftragte shqa das neutrale und unabhängige Institut für Medizinische Lehre, Abteilung für Assessment und Evaluation, Universität Bern (IML-AAE) (www.iml.unibe.ch).

 

Die Prüfung erfolgt auf der Basis des von der shqa erarbeiteten Lernzielkataloges und des Prüfungsprogramms, das von der Prüfungskommission in Zusammenarbeit mit dem IML-AAE festgelegt wird. Die unabhängige Prüfungskommission setzt sich aus externen und brancheninternen Experten zusammen.

 

Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung von Kandidaten/innen zur Prüfung, die Prüfungsgebühren, das Bestehen der Prüfung und die Verleihung des Zertifikates und überwacht die korrekte Durchführung der Prüfungen. Kandidaten/innen, die die Prüfung bestanden haben, sind berechtigt, den geschützten Titel „zertifizierte/r Pharmaberater/in shqa“ zu führen. Das Zertifikat ist unbeschränkt gültig.

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